Die Bundesregierung schafft bei der Nutzung moderner Nachtzieltechnik für die Jagd weiterhin keine klare und einheitliche Rechtslage. Das zeigt ihre Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8344).
Für mich ist das nicht nachvollziehbar: Warum können bestimmte Vorsatzgeräte zur Nachtjagd zulässig sein, während integrierte Nachtzielgeräte weiterhin verboten bleiben? Wenn an einem Verbot festgehalten wird, müssen dafür konkrete und belastbare Sicherheitsgründe benannt werden.
Auch bei der unterschiedlichen Regelungspraxis der Länder fehlt offenbar ein vollständiger Überblick.
Moderne Nachtzieltechnik kann unter klaren rechtlichen Voraussetzungen ein sichereres Ansprechen des Wildes ermöglichen, zum Tierschutz beitragen und die notwendige Schwarzwildbejagung unterstützen.
Deshalb braucht es endlich klare, rechtssichere und bundeseinheitliche Regeln für die jagdliche Nutzung geeigneter Nachtzieltechnik durch berechtigte Jagdscheininhaber.
Die Jägerschaft hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Regelung statt weiterer Prüfungen und Abstimmungen.